Sie haben Anspruch auf Kopien aller Unterlagen und dürfen die Nutzung Ihrer Fotos ablehnen — beides schriftlich.
OP-Bericht, Entlassungsbrief, Bildgebung, eine Liste der verwendeten Materialien mit Marken und Referenznummern sowie etwaige Implantatpässe. Das gehört Ihnen und wird von jeder Ärztin gebraucht, die Sie später behandelt.
Klinische Fotografie ist zur Planung und Nachsorge Standard. Eine öffentliche Nutzung dieser Bilder erfordert eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung, die Sie ohne Folgen für Ihre Behandlung verweigern können. Bündelt eine Klinik die Marketingeinwilligung in die OP-Einwilligung, ist das ein Problem.
Das türkische Gesetz (KVKK) spiegelt die DSGVO-Prinzipien, und EU-Patienten behalten ihre DSGVO-Rechte an den über sie verarbeiteten Daten. Sie können Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen — vorbehaltlich der gesetzlichen Pflicht, medizinische Unterlagen für einen festgelegten Zeitraum aufzubewahren.
Die Unterlagen liegen im System des Krankenhauses und werden nur mit Ihrem Behandlungsteam und mit Ihnen geteilt. Die Marketingeinwilligung ist ein separates, freiwilliges Formular — und 'nein' ist die Voreinstellung, bis Sie unterschreiben.
Ja. Krankenunterlagen werden nach türkischem Recht aufbewahrt und Ihnen auf Anfrage nach Identitätsprüfung ausgehändigt.