Die Türkei liegt außerhalb der EU, die Regeln zur Patientenmobilität greifen also nicht — private Zusatzpolicen erstatten dennoch häufig einen Teil der Kosten.
Der europäische Weg der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und die dazugehörigen Vorabgenehmigungen gelten innerhalb der Europäischen Union, des erweiterten Wirtschaftsraums und der Schweiz. Die Türkei liegt außerhalb davon; der Mechanismus, mit dem eine französische oder deutsche Patientin eine geplante Behandlung in Spanien geltend macht, existiert hier also nicht. Die europäische Krankenversicherungskarte deckt Notfälle auf Reisen und nie eine Behandlung, für die Sie absichtlich geflogen sind.
Private und ergänzende Zahnzusatzversicherungen sind eine andere Geschichte. Viele deutsche Zusatzpolicen, niederländische Zusatzpakete, französische Mutuellen und britische Privatzahnpläne erstatten weltweit einen Prozentsatz der Kosten bis zu einer Jahresobergrenze. Die Bedingung ist fast immer formal und nicht geografisch: Der Heil- und Kostenplan mit Einzelpositionen muss eingereicht und genehmigt werden, bevor die Arbeit beginnt, nicht erst mit der Rechnung zu Hause.
Anträge scheitern viel häufiger an fehlenden Angaben als am Behandlungsland. Versicherer wollen eine Einzelrechnung auf Englisch mit jedem Zahn nach Zahnschema, der jeweiligen Leistung, dem Datum, dem verwendeten Material, der Klinikzulassung und dem Namen der behandelnden Zahnärztin, dazu einen Zahlungsnachweis sowie Röntgenbilder vorher und nachher. Fehlende Zahnnummern sind der mit Abstand häufigste Grund für eine Rückfrage.
Wir schreiben keine Rechnungen für Leistungen, die nicht erbracht wurden, und wir erhöhen keine Beträge, damit eine prozentuale Police mehr auszahlt. Beides ist Betrug, und beides fällt am Ende auf die Patientin zurück, nicht auf die Klinik. Was wir tun: Wir stellen die vollständigen Unterlagen vor Ihrem Flug aus, damit Ihre Versicherung vorab genehmigen kann — auf Anfrage über WhatsApp unter +905402555055.
Nein. Wir haben keine Verträge mit ausländischen Versicherern, deshalb zahlen Sie an die Klinik und reichen anschließend zur Erstattung ein. Genau deshalb ist auch der Schritt der Vorabgenehmigung wichtig: Er nennt Ihnen den erstattungsfähigen Betrag, bevor Sie sich festlegen.
Standard-Reisepolicen schließen alles aus, was aus einer Behandlung entsteht, für die Sie gereist sind. Es gibt eine spezielle Komplikationsdeckung für Medizintourismus, deren separater Abschluss sich lohnt; lesen Sie nach, was dort zu Revisionsoperationen und zum Rücktransport steht.